Kunstrecht

Als ausgewiesener Experte rund um das Kunstrecht berät Lucas Elmenhorst Sammler, Künstler, Kunsthändler, Galeristen, Auktionshäuser, Museen und kulturellen Institutionen. Seine Beratungsschwerpunkte sind Kunst- und Urheberrecht, Kulturgutschutzrecht sowie Stiftungsrecht und Restitutionsrecht. Dazu gehören Rechtsfragen bei Leihe, Transport und Versicherung von Kunst ebenso wie der Umgang mit komplexen Eigentumslagen, Restitutionsansprüchen oder Beschränkungen durch das Kulturgutschutzrecht.

Darüber hinaus berät Lucas Elmenhorst bei der Entwicklung von Strategien zu Nachlassgestaltungen von großen Vermögen mit Kunstbesitz sowie bei nationalen und internationalen Kunsttransaktionen (Private Sales).

Mit seiner Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Kunsthistoriker hat er sich eine besondere Expertise bei der Beratung künstlerischer Nachlässe und Urheberrechtsgemeinschaften sowie der Beratung und Vertretung in Fragen des Restitutionsrechts aufgebaut.