Seinen Schwerpunkt hat Lucas Elmenhorst im Notariat. Als Notar versteht er sich als Wegbereiter. Er berät und betreut seine Mandanten schnell, professionell sowie umfassend und kann jederzeit auch kurzfristig komplexe Vertragsentwürfe präzise und zügig vorbereiten, beurkunden und abwickeln.
Neben seiner Tätigkeit als Notar ist Lucas Elmenhorst auch anwaltlich tätig. Gleich ob es den Schutz des Geistigen Eigentums, die Gestaltung und Verhandlung von Vertragsbeziehungen, die kompetente Vertretung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten, die Nachlassgestaltung von Vermögen mit Kunstbesitz oder Fragen des Kulturgutschutzrechts betrifft, immer geht es um langfristige strategische Perspektiven.
Lucas Elmenhorst verfügt über umfangreiche Erfahrungen auf dem internationalen Kunstmarkt ebenso wie im Kunstrecht. Er besitzt dank seiner langjährigen Tätigkeit für private Sammler, Künstler, Kunsthändler, Auktionshäuser und Kulturinstitutionen ein besonderes Verständnis für deren Interessen und praktische Bedürfnisse.
Lucas Elmenhorst ist Initiator und Mitherausgeber des ersten Kommentars zum neuen Kulturgutschutzgesetz (KGSG) im C.H.Beck-Verlag (2018).
Als langjähriger Autor schreibt Lucas Elmenhorst regelmäßig u.a. für das Handelsblatt und juristische Fachzeitschriften. Er ist Lehrbeauftragter für Kunstrecht an der Universität der Künste Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin und hatte verschiedene Lehraufträge für Kunstgeschichte an der Universität Paderborn.