Ideen, Verträge, Recht. Recht der visuellen Kommunikation.
Lehrauftrag an der Universität der Künste Berlin (WS 2020/21)

Lucas Elmenhorst nimmt erneut einen Lehrauftrag am Institut für transmediale Gestaltung, Lehrgebiet Informationsgestaltung/Entwerfen Visueller Systeme wahr. Gegenstand der Veranstaltung, die von Lucas Elmenhorst gemeinsam mit Pascal Decker konzipiert erstmals im WS 2014/15 angeboten worden war, ist den Studierenden einen Überblick über und eine Einführung in die wesentlichen Fragen des Vertragsrechts, des Kunstrechts, der Bildrechte sowie des Steuerrechts zu geben.

Sakrale Räume im Judentum. Die Festschrift für Salomon Korn ist erschienen

Mit einem Symposium an der Jüdischen Hochschule Heidelberg wurde Salomon Korn, Architekt, Ehrensenator der Universität Heidelberg und Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main, anlässlich seines 70. Geburtstags geehrt. Der Beitrag von Lucas Elmenhorst untersucht Salomon Korns Frage, ob es besondere Kennzeichen des Synagogenbaus jenseits zeitgebundener Architekturströmungen gibt, und analysiert Erich Mendelsohns jahrzehntelange Auseinandersetzung mit dem Bautypus Synagoge.

Der Wunsch, etwas Außergewöhnliches zu schaffen: eine neue religiöse Struktur für ein neues religiöses Empfinden. Erich Mendelsohns Synagogenbauten in den USA.
In: Johannes Heil, Frederek Musall (Hrsg.): Sakrale Räume im Judentum. Festschrift für Salomon Korn.
Universitätsverlag Winter, Heidelberg. S. 159-188.

Wem gehören die Bilder? - Wege aus dem Streit um das Urheberrecht (Symposion im Marta Herford 14./15.9.2018)

Das Thema Bild- und Urheberrechte im digitalen Zeitalter erfährt in jüngster Zeit verstärkt Aufmerksamkeit. Das von Wolfgang Ullrich initiierte zweitägige Symposion sucht nach einer lösungsorientierten Auseinandersetzung.

Als Experte zum Thema Bildrechte diskutiert Lucas Elmenhorst mit Künstler*innen und Wissenschaftler*innen, Jurist*innen, Kunstvermittler*innen und Blogger*innen, um praxisnahe, gerechte und handlungssichere Empfehlungen zu erarbeiten, die die Bilder der Kunst gleichermaßen als individuelle Schöpfung und allgemeines Kulturgut respektieren.

Beiträge von

Dr. Jens Bortloff (Vorstand Deutscher Museumsbund), Dr. Lucas Elmenhorst (Rechtsanwalt, Berlin), Prof. Dr. Ellen Euler, LL.M. (Fachhochschule Potsdam), Dr. Dr. Grischka Petri (Universität Bonn), Dr. Arie Hartog (Direktor Gerhard-Marcks-Haus, Bremen), Dr. Ulrike Lorenz (Direktorin Kunsthalle Mannheim), Roland Nachtigäller (Direktor Marta Herford), Prof. Dr. Gerhard Pfennig (Rechtsanwalt, Bonn/Berlin), Nils Pooker (Künstler, Kiel), Tanja Scheffler (TU Dresden), Dr. Angelika Schoder (Kulturbloggerin, Hamburg), Dr. Ingrid Stoppa-Sehlbach (Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW), Wolfgang Ullrich (Kunstwissenschaftler, Leipzig), Brigitte Waldach (Künstlerin, Berlin), Nico Weber (Filmemacherin & Produzentin, Berlin), Christoph Weiß (Rechtsanwalt, Kiel), John Weitzmann (Wikimedia Deutschland), Matthias Wollgast (Künstler, Düsseldorf)

Programm und weitere Informationen

Zulässige Bildberichterstattung über Versöhnung von Christian und Bettina Wulff - "Wer Bettina liebt, der schiebt"

Mit seinem aktuellen Urteil hat der BGH (Urt. v. 6. 2. 2018 - VI ZR 76/17) jüngst die Pressefreiheit der sog. Yellow Press weiter gestärkt und einer Einschränkung zugunsten des Schutzes von Prominenten eine Absage erteilt. Damit hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung fortgesetzt, nach der die Medien nach ihren eigenen publizistischen Kriterien entscheiden können, was sie für berichtenswert halten und was nicht. Wegen der Leitbildfunktion von Politikern (auch ehemaligen) unterfallen damit auch unterhaltende Beiträge über deren Privat- oder Alltagsleben grundsätzlich der Pressefreiheit - unabhängig vom Niveau der Berichterstattung.

Eine Anmerkung von Lucas Elmenhorst zu dieser Entscheidung ist in der NJW Heft 25/2018, S. 1823-24 erschienen.

Elmenhorst / Wiese (Hg.):
KGSG. Kommentar

Am 31. Januar 2018 ist der von mir initiierte, erste Kommentar zum neuen umstrittenen Kulturgutschutzgesetz im C.H.BECK Verlag erschienen. Als Kommentar, der von Praktikern für Praktiker geschrieben ist, bietet er den Museen, privaten Sammlern, dem Kunsthandel und Auktionshäusern sowie ihren anwaltlichen Beratern, aber auch den Behörden und Gerichten ebenso wie Interessierten in einem bisher von Rechtsprechung noch nicht geprägten Feld erste Orientierungslinien bei der Anwendung des neuen KGSG.

Ich denke, daß wir mit dem Kreis der Autoren eine prägnante, wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisgerechte Kommentierung zu einem Gesetz verfaßt haben, zu dem bislang noch kaum Verwaltungspraxis und offenbar nur ein Urteil vorliegen. Bemerkenswert fand ich (was übrigens auch den Auslöser für meine Initiative gab, dieses Projekt dem Beck-Verlag vorzuschlagen) die hohe gesellschaftliche Relevanz dieser Materie - es gab wenige Gesetzesvorhaben, die derart intensiv in den Feuilletons kontrovers diskutiert wurden und über die man hier in Berlin jahrzehntelange Freundschaften riskieren konnte.

Mitherausgeber ist Prof. Dr. Volker Wiese (Bayreuth); Mitautoren sind Dr. Ilja Czernik (Berlin), Prof. Dr. Harald Falckenberg (Hamburg), Dr. Katharina Garbers-von Boehm (Berlin), Prof. Dr. Hans-Markus Heimann (Düsseldorf), Dr. Anna-Sophie Hollenders (Berlin) und Dr. Felix Laurin Stang (Berlin).

Forschungskolloquium zum Kulturgutschutzgesetz an der Humboldt-Universität im WS 2018/2019

Als ein neuartiges Lehrformat diskutiert das Forschungskolloquium zum Kulturgutschutzgesetz (gemeinsam mit Dr. Henrike Strobl und Bertold Schmidt-Thomé M.A.) aktuelle Fragen des Kulturgüterschutzes. Bemerkenswert ist, dass die Diskussionen um das am 6. August 2016 in Kraft getretene neue Kulturgutschutzgesetz (KGSG) bis in die Zeitungsfeuilletons Diskussion ausgetragen wurde und von einer für Gesetzesinitiativen ungewohnten Emotionalität gekennzeichnet war. Das KGSG verfolgt zwei Zielrichtungen: Zum einen soll es den Abwanderungsschutz von Kulturgut stärken, zum anderen den weltweiten illegalen Handel mit Kulturgut verhindern.

Während noch weitgehend Einigkeit besteht über die Notwendigkeit, gezielt gegen den illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen und zügig unrechtmäßig eingeführte Kulturgüter an die Herkunftsländer zu retournieren, führen die Regelungen des Abwanderungsschutzes und die neu eingeführten Sorgfaltspflichten zu erheblichen, zu diversen, bislang in der Praxis ungelösten Problemen. Deutliche Kritik an diesen Bestimmung haben Experten bereits im Gesetzgebungsverfahren geäußert. Die Vorgaben des neuen Kulturgutschutzgesetzes haben den deutschen Kunsthandel mit Antiken oder hochpreisigen Spitzenwerken der Klassischen Moderne faktisch zum Erliegen gebracht.

Über ein Jahr nach dem Inkrafttreten des KGSG bleiben die Regelungsmechanismen pro­blematisch und grundsätzliche Fragen ungelöst. Genannt seien nur beispielhaft, aber nicht abschließend die Beweislast im Rahmen der Stichtagsregelungen des § 32 KGSG, grundlegende Fragen des Datenschutzes oder ob und ggf. in welchem Umfang die bisherige Rechtsprechung zum KultgSchG 1955 auf das KGSG übertragbar ist. Ungeklärt sind auch die Vereinbarkeit des neuen Rechts mit den Grundrechten der Art. 12 GG und Art. 14 GG.

Bewusst haben wir uns für das Format des Forschungskolloquiums entschieden, da die wissenschaftliche Diskussion zum KGSG erst am Anfang steht und die hierzu veröffentlichte juristische Literatur außerordentlich überschaubar ist. Rechtsprechung zum neuen Kulturgutschutzgesetz liegt überhaupt erst vereinzelt vor. Im Gegensatz zu herkömmlichen Seminaren entwickeln die Studierenden die Themenstellungen und Fragen für ihre Vorträge und Essays  in der gemeinsamen Diskussion mit den Lehrenden entwickeln.

Ziel der Veranstaltung ist, die Neugier auf und die Freude an der wissenschaftlichen Forschung zu fördern im Sinne eines Humboldt'schen Dialogs zwischen Studierenden und Lehrenden auf Augenhöhe. So stellen die Studierenden den Stand ihrer Forschungsergebnisse und ihre aktuellen Fragen im Sinne einer prozessualen Arbeitsweise als „work in progress“ auf den Sitzungen zur Diskussion. Gemeinsam werden Fragen und Lösungsvorschläge formuliert und entwickelt, mit denen die Studierenden dann bis zur nächsten Sitzung weiterarbeiten.

Als ein semesterübergreifendes Lehrformat richtet sich das Forschungskolloquium an fortgeschrittene Studierende ebenso wie an engagierte Studienanfänger mit einem Interesse an kulturpolitischen und kunstrechtlichen Fragestellungen. Die Zielsetzung des Kolloquiums ist es, zunächst Problemfälle bei der Anwendung des KGSG zu identifizieren und darauf aufbauend praxistaugliche Lösungsansätze zu entwickeln. Als ein hoch aktuelles Themenfeld, zu dem es bislang zu vielen Punkten noch keine oder eine uneinheitliche Anwendungspraxis gibt und viele Probleme erst noch zu identifizieren sind, bietet die Materie des Kulturgutschutzgesetzes den Forschernden die Möglichkeit, bereits zu einem frühen Zeitpunkt ihrer Studiums mit selbständiger wissenschaftlicher Forschung zu beginnen.

Vortrag am 1. Juni 2017 in Bern

Kann die Provenienzforschung Gerechtigkeit schaffen?
Vortrag von Lucas Elmenhorst auf dem Symposium "Die Biografien der Kunstwerke. Perspektiven der Provenienzgeschichte in der Forschung an Universitäten und Museen", Kunstmuseum Bern am 1. Juni 2017.